Qualifikation bei Regalprüfungen

Befähigte Person für Regalprüfungen – wer darf Regale prüfen?

Nicht jede Person, die einen Regalprüfer-Lehrgang besucht hat, ist automatisch zur regelmäßigen Prüfung einer Regalanlage befähigt. Für die Beurteilung kommt es auf mehrere Voraussetzungen an. Dazu gehören insbesondere beruflicher Hintergrund, praktische Erfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit, Fachkenntnisse und geeignete Weiterbildung.

Fachlich geprüfter Beitrag · 2026

Direkte Antwort

Wer darf Regale prüfen?

Die regelmäßige Regalprüfung wird in Deutschland durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt. Ob eine Person befähigt ist, hängt nicht allein von einem Seminar oder Zertifikat ab. Entscheidend sind insbesondere geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfaufgabe und die erforderlichen Fachkenntnisse. Die Anforderungen werden durch BetrSichV und TRBS 1203 konkretisiert. Die Auswahl einer geeigneten Person liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

01Was bedeutet „zur Prüfung befähigte Person"?

§ 2 Abs. 6 BetrSichV definiert die zur Prüfung befähigte Person als Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Zusätzlich sind die konkreten Anforderungen aus den Technischen Regeln für Betriebssicherheit zu berücksichtigen.

Verständlich bedeutet das: Eine befähigte Person verfügt aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, Erfahrung und aktuellen beruflichen Tätigkeit über die Kenntnisse, um den Zustand eines Arbeitsmittels fachlich beurteilen zu können. Sie muss erkennen können:

  • was geprüft werden soll
  • welcher Sollzustand gilt
  • welcher Istzustand vorhanden ist
  • welche Abweichungen bestehen
  • wie diese fachlich zu bewerten sind

Die fachliche Bewertung bleibt bei der prüfenden Person. Software kann den Prozess unterstützen, trifft aber keine automatische Schadensentscheidung. Mehr zur Einordnung von Regalschäden: Regalschäden bewerten.

02Welche Voraussetzungen braucht ein Regalprüfer?

Die Anforderungen an eine befähigte Person ergeben sich aus dem Zusammenspiel von BetrSichV, TRBS 1203, DIN EN 15635 und DGUV Information 208-043. Vier zentrale Bereiche sind besonders relevant:

1. Berufsausbildung

Die berufliche Grundlage muss geeignet sein, die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfaufgabe zu vermitteln. Es gibt keine Liste angeblich zwingender Ausbildungsberufe. Nicht jeder Regalprüfer muss einen bestimmten Beruf erlernt haben – entscheidend ist, ob die Ausbildung die Grundlage für das fachliche Verständnis der Prüfaufgabe bietet.

2. Berufserfahrung

Praktische Erfahrung ist notwendig, damit die Person typische Zustände, Schäden und technische Zusammenhänge beurteilen kann. Eine starre Mindestzahl an Berufsjahren wird hier nicht genannt, da diese nicht aus einer konkreten Regel eindeutig hervorgeht.

3. Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Die Person soll mit dem Prüfgegenstand bzw. vergleichbaren Tätigkeiten aktuell beruflich befasst sein. Eine Qualifikation, die viele Jahre nicht praktisch genutzt wurde, reicht nicht automatisch für aktuelle Prüfaufgaben.

4. Weiterbildung und Fachkenntnisse

Die Kenntnisse müssen aktuell gehalten und an Regelwerk, Technik und Prüfaufgabe angepasst werden. Ein Regalprüfer-Lehrgang kann dazu beitragen. Er ersetzt jedoch nicht automatisch Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe Tätigkeit.

03Reicht ein Regalprüfer-Lehrgang aus?

Nein – nicht automatisch.

Ein Lehrgang kann Regelwerke vermitteln, Prüfschwerpunkte erklären, Schadensbilder zeigen, Dokumentation trainieren und Fachkenntnisse aktualisieren. Er kann jedoch nicht automatisch die weiteren Voraussetzungen ersetzen.

Wichtig: Ein Teilnahmezertifikat dokumentiert zunächst die Teilnahme bzw. den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs – es ist nicht automatisch eine gesetzliche „Prüferlaubnis".

Die Entscheidung, ob eine Person für eine konkrete Prüfaufgabe befähigt ist, trifft der Arbeitgeber im Gesamtbild aller Voraussetzungen.

04Gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Regalprüferschein?

Einen allgemeinen staatlichen „Regalprüferschein", der allein zur Prüfung von Regalen berechtigt, gibt es in dieser Form nicht.

Im Markt werden Begriffe verwendet wie:

  • Regalprüferschein
  • Regalprüfer-Zertifikat
  • Sachkundigen-Nachweis
  • Befähigten-Nachweis

Solche Unterlagen können Qualifikation oder Weiterbildung dokumentieren. Entscheidend bleibt jedoch die Gesamtqualifikation entsprechend der konkreten Prüfaufgabe. Ein Nachweis ersetzt nicht automatisch die Prüfung der Voraussetzungen durch den Arbeitgeber.

05Braucht ein Regalprüfer ein Zertifikat?

BetrSichV und TRBS 1203 stellen auf Fachkenntnisse und Qualifikation ab, nicht auf ein bestimmtes Zertifikat. Ein Zertifikat kann ein sinnvoller Nachweis über Schulung oder Weiterbildung sein. Es ersetzt jedoch nicht automatisch die weiteren Voraussetzungen.

Nachweis der Weiterbildung ≠ automatische Befähigung für jede Prüfaufgabe.

Ein Zertifikat ist ein Baustein der Dokumentation, nicht die alleinige Grundlage der Befähigung.

06Wer entscheidet, ob eine Person Regale prüfen darf?

Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten befähigten Person. Er muss die tatsächliche Prüfaufgabe berücksichtigen, beispielsweise:

  • welche Regalsysteme geprüft werden
  • welcher Prüfumfang vorgesehen ist
  • welche Fachkenntnisse erforderlich sind
  • welche Erfahrung die Person besitzt
  • ob ihre Kenntnisse aktuell sind

Nicht die Schulungsfirma entscheidet abschließend, ob eine Person prüfen darf. Ein Lehrgang kann Fachkenntnisse vermitteln oder aktualisieren. Der Arbeitgeber muss jedoch prüfen, ob die Person insgesamt die Voraussetzungen für die konkrete Prüfaufgabe erfüllt.

07Kann ein eigener Mitarbeiter Regalprüfer sein?

Ja, grundsätzlich kann entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers die Regalprüfung durchführen.

Entscheidend ist nicht intern oder extern. Entscheidend ist die Qualifikation. Die DGUV nennt entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers ausdrücklich als mögliche befähigte Personen.

08Muss ein externer Regalprüfer beauftragt werden?

Nicht grundsätzlich.

Ein externer Prüfer kann sinnvoll sein, wenn intern keine ausreichend qualifizierte Person vorhanden ist, spezielle Regalsysteme vorliegen, zusätzliche Fachkenntnisse benötigt werden oder der Betreiber Prüfungen auslagern möchte. Eine Pflicht zur externen Vergabe gibt es nicht.

09Muss der Regalhersteller die Prüfung durchführen?

Nein, nicht grundsätzlich.

Die DGUV nennt qualifizierte und erfahrene Monteure von Herstellern lediglich als Beispiel für Personen, die die Anforderungen erfüllen können. Auch Wartungsunternehmen und qualifiziertes Betreiberpersonal können infrage kommen. Entscheidend bleibt die Befähigung für die konkrete Prüfaufgabe, nicht die Zugehörigkeit zum Hersteller.

10Darf der Arbeitgeber dem Regalprüfer das Prüfergebnis vorgeben?

Nein.

§ 14 Abs. 6 BetrSichV regelt die fachliche Weisungsfreiheit: Zur Prüfung befähigte Personen unterliegen bei ihren vorgeschriebenen Prüfungen keinen fachlichen Weisungen durch den Arbeitgeber und dürfen wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden.

Das bedeutet fachliche Weisungsfreiheit bei der Prüfung. Es bedeutet nicht automatisch vollständige organisatorische Unabhängigkeit vom Unternehmen. Ein interner Prüfer kann im Unternehmen beschäftigt sein, ist aber bei der Prüfung fachlich weisungsfrei.

11Wer darf interne Sichtkontrollen an Regalen durchführen?

Die DGUV Information 208-043 weist darauf hin, dass auch Personen für interne Prüfungen entsprechend ihrer Prüfaufgabe grundsätzlich den Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person genügen müssen.

Der erforderliche Umfang der Fachkenntnisse kann sich jedoch von der umfassenden Experteninspektion unterscheiden. Bei einer internen Kontrolle kann sich der Prüfumfang auf besonders gefährdete Bereiche konzentrieren.

Nicht jeder unterwiesene Mitarbeiter darf die Sichtkontrolle durchführen. Die Qualifikation muss zur Prüfaufgabe passen.

12Brauchen interne Prüfer dieselbe Qualifikation wie Experteninspekteure?

Grundprinzip: Beide müssen entsprechend ihrer jeweiligen Prüfaufgabe über geeignete Fachkenntnisse verfügen. Der konkrete Prüfumfang und damit die erforderliche Tiefe der Kenntnisse können unterschiedlich sein.

Die Experteninspektion ist umfassender. Die interne Prüfung kann auf besondere Gefährdungsbereiche reduziert werden. Eine künstliche Rangordnung wie „Regalprüfer Stufe 1 / Stufe 2" gibt es in diesem Sinne nicht. Mehr zur Experteninspektion: Experteninspektion von Regalen.

13Sachkundiger, Regalprüfer oder befähigte Person – welcher Begriff ist richtig?

Im Markt werden verschiedene Begriffe verwendet. Für Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung ist der rechtlich relevante Begriff zur Prüfung befähigte Person.

„Sachkundiger" ist ein älterer bzw. in verschiedenen Regelwerken verwendeter Begriff und darf nicht automatisch mit der aktuellen betriebssicherheitsrechtlichen Definition gleichgesetzt werden. „Regalprüfer" ist eine gebräuchliche Tätigkeitsbezeichnung, aber keine eigenständige gesetzliche Qualifikationsstufe.

14Welche Qualifikation braucht man für die Experteninspektion?

Die Experteninspektion erfolgt durch eine entsprechend geeignete zur Prüfung befähigte Person. Für Ablauf, Turnus und Prüfumfang der Experteninspektion siehe die Seite Experteninspektion von Regalen.

15Muss ein Regalprüfer regelmäßig geschult werden?

Die Fachkenntnisse müssen aktuell bleiben. Eine angemessene Weiterbildung kann erforderlich sein, insbesondere wenn:

  • Regelwerke geändert werden
  • neue Regalsysteme hinzukommen
  • sich technische Anforderungen ändern
  • die praktische Tätigkeit längere Zeit nicht ausgeübt wurde

Eine starre Wiederholungsschulung in festen Fristen wird hier nicht genannt, da eine solche nicht konkret vorgeschrieben ist. Die Art und der Umfang der Weiterbildung richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit und den Anforderungen der TRBS 1203.

16Was sollte eine befähigte Person über Regalanlagen wissen?

Ein praxisorientierter Überblick über relevante Kenntnisse:

  • Aufbau von Regalsystemen
  • typische Bauteile
  • Montageprinzipien
  • typische Beschädigungen
  • Auswirkungen von Stoßschäden
  • Überlastungen
  • Standsicherheit
  • Verankerungen
  • Traversen
  • Sicherungen
  • Anfahrschutz
  • Belastungsangaben
  • Herstellerinformationen
  • relevante Regelwerke
  • Dokumentation
  • fachliche Bewertung von Auffälligkeiten

Diese Aufstellung ist nicht abschließend. Der konkrete Kenntnisbedarf richtet sich nach Prüfaufgabe und Regalanlage. Den normativen Rahmen erläutert die Seite DIN EN 15635 bei Regalprüfungen.

17Digitale Werkzeuge für befähigte Regalprüfer

PrüfAssist unterstützt qualifizierte Regalprüfer bei strukturierter Prüfung, digitaler Checkliste, Mängeldokumentation, Fotodokumentation, Maßnahmen, Prüfprotokollen, Kundencenter und Kommunikation.

PrüfAssist macht niemanden zur befähigten Person. Software ersetzt weder Ausbildung, Erfahrung, Fachkenntnisse, berufliche Tätigkeit noch die fachliche Bewertung.

Mehr zur Software für digitale Regalprüfungen und zur Checkliste für Regalprüfungen.

18Befähigte Person entsteht nicht durch einen einzigen Baustein

Die Befähigung ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Voraussetzungen. Kein einzelner Baustein allein reicht aus:

Berufsausbildung
*
Berufserfahrung
*
zeitnahe berufliche Tätigkeit
*
Fachkenntnisse / Weiterbildung
Eignung für die konkrete Prüfaufgabe
Auswahl durch den Arbeitgeber
Regalprüfung

19Häufige Irrtümer über Regalprüfer

Mythos

„Ein zweitägiger Kurs macht automatisch zum Regalprüfer."

Fakt

Ein Lehrgang kann Fachkenntnisse vermitteln. Die Gesamtanforderungen aus Berufsausbildung, Erfahrung, zeitnaher Tätigkeit und Fachkenntnissen bleiben bestehen.

Mythos

„Nur externe Fachfirmen dürfen Regale prüfen."

Fakt

Auch entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers kann die Anforderungen erfüllen.

Mythos

„Ein Zertifikat ist die gesetzliche Prüferlaubnis."

Fakt

Ein Zertifikat kann Weiterbildung dokumentieren, ist aber nicht automatisch eine eigenständige gesetzliche Prüferlaubnis.

Mythos

„Jeder unterwiesene Mitarbeiter darf die interne Sichtkontrolle durchführen."

Fakt

Auch interne Prüfer müssen nach DGUV entsprechend ihrer Prüfaufgabe grundsätzlich den Anforderungen an eine befähigte Person genügen.

Regalprüfung digital dokumentieren

PrüfAssist unterstützt qualifizierte Regalprüfer bei der digitalen Prüfdokumentation – von der Checkliste über Mängel und Fotos bis zum Prüfprotokoll. Die fachliche Bewertung bleibt bei der befähigten Person.

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Häufige Fragen

FAQ

Wer darf Regalprüfungen durchführen?

Die regelmäßige Regalprüfung wird durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt. Ob eine Person befähigt ist, ergibt sich aus Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnaher beruflicher Tätigkeit und Fachkenntnissen. Die Auswahl liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Was ist eine zur Prüfung befähigte Person?

Eine befähigte Person verfügt nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die TRBS 1203 konkretisiert diese Anforderungen. Ein Zertifikat allein reicht nicht aus.

Welche Voraussetzungen braucht ein Regalprüfer?

Wesentliche Voraussetzungen sind geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfaufgabe und die erforderlichen Fachkenntnisse. Eine angemessene Weiterbildung kann erforderlich sein. Die konkrete Eignung wird vom Arbeitgeber beurteilt.

Reicht ein Regalprüfer-Lehrgang?

Nein, nicht automatisch. Ein Lehrgang kann Fachkenntnisse vermitteln und aktualisieren. Er ersetzt jedoch nicht automatisch Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit. Ein Teilnahmezertifikat ist keine automatische gesetzliche Prüferlaubnis.

Gibt es einen Regalprüferschein?

Einen allgemeinen staatlichen Regalprüferschein, der allein zur Prüfung von Regalen berechtigt, gibt es in dieser Form nicht. Zertifikate oder Nachweise können Weiterbildung dokumentieren. Entscheidend bleibt die Gesamtqualifikation für die konkrete Prüfaufgabe.

Braucht ein Regalprüfer ein Zertifikat?

BetrSichV und TRBS 1203 stellen auf Fachkenntnisse und Qualifikation ab, nicht auf ein bestimmtes Zertifikat. Ein Zertifikat kann ein sinnvoller Nachweis über Weiterbildung sein. Es ersetzt jedoch nicht automatisch die weiteren Voraussetzungen.

Wer entscheidet über die Befähigung?

Der Arbeitgeber oder Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten befähigten Person. Er muss die konkrete Prüfaufgabe, die Fachkenntnisse, die Erfahrung und die Aktualität der Kenntnisse berücksichtigen. Nicht die Schulungsfirma entscheidet abschließend.

Kann ein eigener Mitarbeiter Regalprüfer sein?

Ja. Die DGUV nennt entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers ausdrücklich als mögliche befähigte Personen. Entscheidend ist die Qualifikation, nicht ob die Person intern oder extern tätig ist.

Muss ein Regalprüfer extern sein?

Nein, nicht grundsätzlich. Ein externer Prüfer kann sinnvoll sein, wenn intern keine ausreichend qualifizierte Person vorhanden ist oder spezielle Fachkenntnisse benötigt werden. Eine Pflicht zur externen Vergabe gibt es nicht.

Muss der Regalhersteller prüfen?

Nein. Die DGUV nennt qualifizierte Monteure von Herstellern als Beispiel. Auch Wartungsunternehmen und qualifiziertes Betreiberpersonal können infrage kommen. Entscheidend ist die Befähigung, nicht die Zugehörigkeit zum Hersteller.

Welche Ausbildung braucht ein Regalprüfer?

Die berufliche Grundlage muss geeignet sein, die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfaufgabe zu vermitteln. Es gibt keine Liste zwingender Ausbildungsberufe. Entscheidend ist, ob die Ausbildung das fachliche Verständnis der Prüfaufgabe ermöglicht.

Wie viel Berufserfahrung benötigt ein Regalprüfer?

Praktische Erfahrung ist notwendig, um typische Zustände, Schäden und technische Zusammenhänge beurteilen zu können. Eine starre Mindestzahl an Berufsjahren wird nicht genannt, da diese nicht aus einer konkreten Regel eindeutig hervorgeht.

Was bedeutet zeitnahe berufliche Tätigkeit?

Die Person soll mit dem Prüfgegenstand oder vergleichbaren Tätigkeiten aktuell beruflich befasst sein. Eine Qualifikation, die viele Jahre nicht praktisch genutzt wurde, reicht nicht automatisch für aktuelle Prüfaufgaben aus.

Muss ein Regalprüfer regelmäßig geschult werden?

Die Fachkenntnisse müssen aktuell bleiben. Eine angemessene Weiterbildung kann erforderlich sein, insbesondere bei Änderungen von Regelwerken, neuen Regalsystemen oder längerer Unterbrechung der praktischen Tätigkeit. Eine starre Wiederholungsfrist gibt es nicht.

Darf ein Arbeitgeber das Prüfergebnis beeinflussen?

Nein. Nach § 14 Abs. 6 BetrSichV unterliegen befähigte Personen bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen durch den Arbeitgeber und dürfen wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden. Dies bedeutet fachliche Weisungsfreiheit, nicht vollständige organisatorische Unabhängigkeit.

Wer darf interne Sichtkontrollen durchführen?

Nach DGUV Information 208-043 müssen auch Personen für interne Prüfungen entsprechend ihrer Prüfaufgabe grundsätzlich den Anforderungen an eine befähigte Person genügen. Der Umfang der Fachkenntnisse kann sich von der Experteninspektion unterscheiden. Nicht jeder unterwiesene Mitarbeiter darf die Sichtkontrolle durchführen.

Ist ein Sachkundiger dasselbe wie eine befähigte Person?

Für Prüfungen nach BetrSichV ist der rechtlich relevante Begriff „zur Prüfung befähigte Person". „Sachkundiger" ist ein älterer oder in anderen Regelwerken verwendeter Begriff und darf nicht automatisch mit der betriebssicherheitsrechtlichen Definition gleichgesetzt werden. „Regalprüfer" ist eine Tätigkeitsbezeichnung, keine gesetzliche Qualifikationsstufe.

Wer darf die Experteninspektion durchführen?

Die Experteninspektion erfolgt durch eine entsprechend geeignete zur Prüfung befähigte Person. Ablauf, Turnus und Prüfumfang der Experteninspektion werden auf der Seite zur Experteninspektion von Regalen erklärt.

Kann PrüfAssist einen Regalprüfer qualifizieren?

Nein. PrüfAssist macht niemanden zur befähigten Person. Die Software unterstützt die Durchführung und Dokumentation der Prüfung. Die Qualifikation ergibt sich aus Berufsausbildung, Erfahrung, zeitnaher Tätigkeit und Fachkenntnissen.

Ersetzt Regalprüfungssoftware einen befähigten Prüfer?

Nein. PrüfAssist ersetzt weder Ausbildung, Erfahrung, Fachkenntnisse, berufliche Tätigkeit noch die fachliche Bewertung. Die Software ist ein Werkzeug für die Dokumentation – die fachliche Verantwortung bleibt bei der befähigten Person.

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