Fachwissen Regalprüfung

Experteninspektion von Regalen – Anforderungen, Ablauf und Prüfumfang

Die Experteninspektion ist die umfassende regelmäßige Prüfung einer Regalanlage nach DIN EN 15635. Die DGUV ordnet diese Prüfung in Deutschland der wiederkehrenden Prüfung nach § 14 Abs. 2 BetrSichV zu. Sie wird von einer entsprechend qualifizierten zur Prüfung befähigten Person durchgeführt.

Fachlich geprüfter Beitrag · 2026

Direkte Antwort

Was ist eine Experteninspektion bei Regalen?

Eine Experteninspektion ist eine umfassende regelmäßige Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach DIN EN 15635. Dabei werden Zustand, Schäden, sicherheitsrelevante Bauteile und Nutzung der Regalanlage beurteilt. Nach der Einordnung der DGUV entspricht diese Experteninspektion in Deutschland der regelmäßigen Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person nach § 14 Abs. 2 BetrSichV. Die DIN EN 15635 sieht hierfür einen Turnus von mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten vor.

  • Aufbau entsprechend Montagevorgaben
  • Lotrechtigkeit der Stützen
  • Schäden an Konstruktionsteilen
  • Stoßbeschädigungen und Verformungen
  • Traversen – Zustand, Lage, Sicherung
  • Risse in Schweißnähten oder Grundmaterial
  • Aushebesicherungen und Sicherung gegen Verschieben
  • Anfahrschutz – Zustand und Wirksamkeit
  • Gebäudeboden und Aufstellfläche
  • Position und Stabilität der Ladeeinheiten
  • Belastungs- und Informationshinweise
  • Palettenregale
  • Fachbodenregalsysteme
  • Kragarmregalsysteme

01Ist Experteninspektion dasselbe wie Regalprüfung?

„Regalprüfung" ist der allgemeine Begriff, der im Alltag verwendet wird. DIN EN 15635 verwendet für die umfassende periodische Prüfung den Begriff Experteninspektion.

Die DGUV weist darauf hin, dass der englische Begriff „inspection" in der deutschen Fassung etwas unglücklich als „Inspektion" übersetzt wurde. Praktisch handelt es sich um eine Prüfung der Regalanlage.

Deshalb werden im Markt verschiedene Begriffe verwendet: Regalprüfung, Regalinspektion, Experteninspektion. Gemeint ist im Kern dasselbe – die umfassende regelmäßige Prüfung der Regalanlage.

02Wie oft muss die Experteninspektion durchgeführt werden?

Nach DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate.

Die DIN EN 15635 gibt den mindestens jährlichen Turnus für die Experteninspektion vor. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt wiederkehrende Prüfungen entsprechend den im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Fristen.

Die BetrSichV selbst legt für Regale keine pauschale starre Jahresfrist fest, sondern knüpft die Prüffrist an die Gefährdungsbeurteilung. Die 12-Monats-Frist ergibt sich aus der Norm, nicht aus einer starren gesetzlichen Vorgabe für alle Regale.

Normativer Turnus

DIN EN 15635

mindestens alle 12 Monate

Gesetzlicher Rahmen

BetrSichV

Prüffrist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

Ausführlicher erklärt: DIN EN 15635 bei Regalprüfungen.

03Warum Regalanlagen regelmäßig geprüft werden müssen

Regalanlagen können im laufenden Betrieb Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sein. Typische Ursachen können sein:

  • Anfahren mit Flurförderzeugen
  • Stoßeinwirkungen
  • Überlastung
  • Veränderungen an Regalanlagen
  • unsachgemäße Nutzung
  • beschädigte Ladeeinheiten
  • Verschleiß oder bauliche Veränderungen

Regalbeschädigungen können die Tragfähigkeit bzw. Standsicherheit beeinflussen. Die regelmäßige Experteninspektion dient dazu, solche Einflüsse systematisch zu erkennen und zu dokumentieren.

04Was wird bei einer Experteninspektion geprüft?

Die folgenden Prüfschwerpunkte orientieren sich an den von der DGUV veröffentlichten Hinweisen. Sie dienen als fachlicher Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aufbau und Regalgeometrie

  • Aufbau entsprechend Montagevorgaben
  • Lotrechtigkeit der Stützen
  • erkennbare Veränderungen an der Konstruktion

Regalstützen und Konstruktion

  • sichtbare Schäden
  • Stoßbeschädigungen
  • Verformungen
  • mögliche Überlastungsschäden

Traversen

  • Schäden und Zustand
  • korrekte Lage
  • Sicherung

Schweißnähte und Material

  • erkennbare Risse
  • Auffälligkeiten am Grundmaterial

Sicherungen

  • Aushebesicherungen
  • Sicherung gegen Verschieben
  • weitere vorhandene Sicherungselemente

Anfahrschutz

  • Zustand
  • Wirksamkeit
  • Beschädigungen

Gebäudeboden

  • erkennbare Auffälligkeiten
  • Zustand der Aufstellfläche

Lasten

  • Position der Ladeeinheiten
  • Lage der Lasten
  • mögliche Überlastungen
  • Stabilität der Ladeeinheiten

Kennzeichnung

  • Belastungshinweise
  • Informationshinweise
  • Aktualität und Lesbarkeit

Der tatsächliche Prüfumfang ist an die jeweilige Regalanlage, den Hersteller, die Nutzung, den Prüfauftrag und die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Eine Checkliste für Regalprüfungen kann den Ablauf strukturieren.

05Was ist der Unterschied zwischen Sichtkontrolle und Experteninspektion?

Die folgende Tabelle vergleicht die beiden Prüfarten. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Norm, Gefährdungsbeurteilung und Prüfauftrag.

Merkmal Experteninspektion interne Prüfung / Sichtkontrolle
Ziel umfassende regelmäßige Prüfung frühzeitiges Erkennen von Schäden
Turnus mindestens alle 12 Monate nach DIN EN 15635 kürzer, z. B. wöchentlich oder risikobasiert
Umfang umfassend kann auf besonders gefährdete Bereiche reduziert werden
Grundlage DIN EN 15635 / § 14 Abs. 2 BetrSichV DIN EN 15635 / betriebliche Kontrolle
Qualifikation zur Prüfung befähigte Person entsprechend der Prüfaufgabe grundsätzlich ebenfalls Anforderungen einer befähigten Person

Wichtig: Laut aktueller DGUV-FAQ müssen Personen für interne Prüfungen entsprechend ihrer Prüfaufgabe grundsätzlich ebenfalls den Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person genügen. Nicht jeder unterwiesene Mitarbeiter darf die Sichtkontrolle durchführen.

06Muss die Sichtkontrolle jede Woche erfolgen?

Nicht zwingend in jedem Betrieb exakt wöchentlich. DIN EN 15635 bzw. die DGUV-Einordnung beschreibt Sichtkontrollen wöchentlich oder in anderen Zeitabständen, die durch den Lagerverantwortlichen auf Grundlage einer Risikoanalyse festgelegt werden.

Der Kontrollabstand sollte risikobasiert festgelegt werden. Eine wöchentliche Kontrolle ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ein in der Norm genannter möglicher Rhythmus, der je nach Risikoanalyse auch anders festgelegt werden kann.

07Wer darf eine Experteninspektion durchführen?

In Deutschland ist die regelmäßige Regalprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchzuführen.

Grundlage hierfür sind:

  • § 2 Abs. 6 BetrSichV (Definition der befähigten Person)
  • § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln)
  • TRBS 1203 (Konkretisierung der Anforderungen)

Allgemein erforderliche Grundlagen einer befähigten Person:

  • geeignete Berufsausbildung
  • relevante Berufserfahrung
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit
  • Kenntnisse des Regelwerks
  • angemessene Weiterbildung

Eine pauschale Zertifikatspflicht gibt es nicht. Die Befähigung ergibt sich aus dem Gesamtbild der Voraussetzungen. Ausführlich erklärt: Befähigte Person für Regalprüfungen.

08Reicht ein Lehrgang aus, um Regalprüfer zu sein?

Ein Lehrgang allein macht eine Person nicht automatisch zur zur Prüfung befähigten Person.

BetrSichV und TRBS 1203 betrachten mehrere Voraussetzungen gemeinsam: Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fachkenntnisse. Eine Schulung bzw. Weiterbildung kann einen wichtigen Bestandteil der Qualifikation bilden, ersetzt die übrigen Voraussetzungen jedoch nicht automatisch.

Ein Regalprüfer-Lehrgang ist somit ein Baustein – nicht die alleinige Voraussetzung.

09Muss die Experteninspektion durch einen externen Regalprüfer erfolgen?

Nein, nicht grundsätzlich.

Die DGUV nennt als mögliche befähigte Personen beispielsweise:

  • qualifizierte und erfahrene Monteure von Herstellern
  • Personal von Wartungsfirmen
  • entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers

Entscheidend ist die erforderliche Qualifikation für die konkrete Prüfaufgabe. Ein externer Prüfer ist nicht zwingend vorgeschrieben. Auch ein entsprechend qualifizierter eigener Mitarbeiter kann die Prüfung durchführen.

10Muss ein interner Regalprüfer unabhängig sein?

§ 14 Abs. 6 BetrSichV regelt die fachliche Weisungsfreiheit: Zur Prüfung befähigte Personen unterliegen bei den vorgeschriebenen Prüfungen keinen fachlichen Weisungen durch den Arbeitgeber und dürfen wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden.

Dies sichert die Unabhängigkeit der fachlichen Bewertung. Es bedeutet jedoch keine organisatorische völlige Unabhängigkeit vom Unternehmen. Ein interner Prüfer kann im Unternehmen beschäftigt sein, ist aber bei der Prüfung fachlich weisungsfrei.

11Was passiert, wenn bei der Experteninspektion ein Schaden festgestellt wird?

Ein Schaden muss nachvollziehbar dokumentiert und fachlich bewertet werden. Je nach Art und Schwere können Maßnahmen erforderlich sein.

Beispiele für eine strukturierte Dokumentation:

  • Regalanlage
  • Regalreihe
  • Feld
  • Position
  • Schaden
  • Foto
  • Bewertung
  • Maßnahme

Eine konkrete Schadensklassifikation oder Grenzwerte werden auf dieser Seite nicht genannt. Die fachliche Bewertung des Schadens obliegt der prüfenden Person. Vertieft auf der Seite Regalschäden bewerten. Für das häufigste Regalsystem: Palettenregal Prüfung. Mehr zur Dokumentation des Ergebnisses auf der Seite Regalprüfungsprotokoll.

12Muss die Experteninspektion dokumentiert werden?

Ja. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss die Aufzeichnung einer Prüfung mindestens Auskunft geben über:

  • Art der Prüfung
  • Prüfumfang
  • Ergebnis der Prüfung
  • Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person

Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten sieht § 14 Abs. 7 BetrSichV eine elektronische Signatur vor. Prüfaufzeichnungen müssen grundsätzlich mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

Mehr zur strukturierten Dokumentation: Regalprüfungsprotokoll richtig dokumentieren.

13Experteninspektion digital mit PrüfAssist dokumentieren

PrüfAssist unterstützt Regalprüfer dabei, die Experteninspektion digital zu dokumentieren. Der Workflow umfasst:

Regalanlage auswählen
Prüfung starten
digitale Checkliste
Prüfpunkte bearbeiten
Mängel erfassen
Fotos zuordnen
Bewertung und Maßnahmen dokumentieren
PDF-Prüfprotokoll
Kundencenter

PrüfAssist unterstützt Durchführung und Dokumentation. Die fachliche Bewertung bleibt bei der befähigten Person.

Mehr zur Software für digitale Regalprüfungen und zur mobilen Erfassung vor Ort.

Regalprüfung digital dokumentieren

Experteninspektion strukturiert dokumentieren – von der digitalen Checkliste über Mängel und Fotos bis zum PDF-Prüfprotokoll. Die fachliche Bewertung bleibt bei der befähigten Person.

PrüfAssist starten

Häufige Fragen

FAQ

Was ist eine Experteninspektion bei Regalen?

Eine Experteninspektion ist die umfassende regelmäßige Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl nach DIN EN 15635. Dabei werden Zustand, Schäden, sicherheitsrelevante Bauteile und Nutzung der Anlage beurteilt. Die DGUV ordnet sie der regelmäßigen Prüfung nach § 14 Abs. 2 BetrSichV zu.

Ist Experteninspektion dasselbe wie Regalprüfung?

Praktisch ja. DIN EN 15635 verwendet den Begriff Experteninspektion für die umfassende periodische Prüfung. Die DGUV weist darauf hin, dass der englische Begriff „inspection" ungünstig als „Inspektion" übersetzt wurde. Gemeint ist eine Prüfung der Regalanlage.

Wie oft muss eine Experteninspektion durchgeführt werden?

Nach DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate. Die BetrSichV selbst legt für Regale keine pauschale starre Jahresfrist fest, sondern knüpft die Prüffrist an die Gefährdungsbeurteilung. Die 12-Monats-Frist ergibt sich aus der Norm.

Ist die jährliche Regalprüfung gesetzlich vorgeschrieben?

Die BetrSichV schreibt keine starre jährliche Prüffrist vor. Die Prüffristen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die 12-Monats-Frist für die Experteninspektion ergibt sich aus der DIN EN 15635, nicht aus einer pauschalen gesetzlichen Vorgabe.

Was ist der Unterschied zwischen Experteninspektion und Sichtkontrolle?

Die Experteninspektion ist die umfassende regelmäßige Prüfung mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person. Die Sichtkontrolle ist eine kürzere, risikobasierte Kontrolle, z. B. wöchentlich. Nach DGUV-FAQ müssen auch Personen für interne Prüfungen grundsätzlich den Anforderungen an eine befähigte Person genügen.

Muss eine Sichtkontrolle jede Woche erfolgen?

Nicht zwingend. Die DGUV beschreibt wöchentliche Sichtkontrollen oder andere Intervalle, die auf Grundlage einer Risikoanalyse durch den Lagerverantwortlichen festgelegt werden. Der Rhythmus ist risikobasiert, nicht starr.

Wer darf eine Experteninspektion durchführen?

Die regelmäßige Regalprüfung erfolgt durch eine zur Prüfung befähigten Person. Grundlage sind § 2 Abs. 6 und § 14 BetrSichV sowie TRBS 1203. Erforderlich sind geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fachkenntnisse. Eine pauschale Zertifikatspflicht gibt es nicht.

Reicht ein Regalprüfer-Lehrgang?

Nein. Ein Lehrgang allein macht eine Person nicht automatisch zur befähigten Person. BetrSichV und TRBS 1203 betrachten Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fachkenntnisse gemeinsam. Eine Schulung ist ein wichtiger Baustein, ersetzt aber nicht die übrigen Voraussetzungen.

Muss der Regalprüfer extern sein?

Nein, nicht grundsätzlich. Die DGUV nennt als mögliche befähigte Personen Monteure von Herstellern, Personal von Wartungsfirmen und entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers. Entscheidend ist die Qualifikation, nicht die Zugehörigkeit zu einem externen Unternehmen.

Kann ein eigener Mitarbeiter die Regalprüfung durchführen?

Ja, sofern er die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person erfüllt. Nach § 14 Abs. 6 BetrSichV unterliegen interne Prüfer bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen durch den Arbeitgeber. Die fachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, eine externe Beauftragung ist jedoch nicht zwingend.

Welche Regalteile werden bei der Experteninspektion geprüft?

Mögliche Prüfpunkte umfassen Aufbau und Lotrechtigkeit, Stützen, Traversen, Schweißnähte, Sicherungen, Anfahrschutz, Gebäudeboden, Lasten und Kennzeichnung. Der Prüfumfang richtet sich nach Regalanlage, Herstellerangaben, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung.

Muss der Gebäudeboden geprüft werden?

Der Zustand des Gebäudebodens und der Aufstellfläche kann Teil der Prüfung sein. Auffälligkeiten am Boden können für die Standsicherheit der Regalanlage relevant sein. Ob und in welchem Umfang der Boden einbezogen wird, richtet sich nach Prüfauftrag und Gefährdungsbeurteilung.

Müssen Ladeeinheiten mit kontrolliert werden?

Die Position, Lage und Stabilität der Ladeeinheiten können Teil der Prüfung sein. Mögliche Überlastungen oder instabile Ladeeinheiten können relevant sein. Der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Regalanlage und Nutzung.

Muss eine Experteninspektion dokumentiert werden?

Ja. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss die Aufzeichnung mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person umfassen. Bei elektronischen Dokumenten ist eine elektronische Signatur vorgesehen.

Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?

Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV sind Prüfaufzeichnungen grundsätzlich mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die DGUV empfiehlt bei Reparaturen eine längere Aufbewahrung über die Lebensdauer des Regals. Dies ist eine praktische Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.

Was passiert bei festgestellten Regalschäden?

Ein Schaden wird nachvollziehbar dokumentiert – mit Regalanlage, Reihe, Feld, Position, Beschreibung, Foto, Bewertung und Maßnahme. Die fachliche Bewertung obliegt der prüfenden Person. Je nach Art und Schwere können Maßnahmen erforderlich sein.

Kann PrüfAssist die Experteninspektion dokumentieren?

Ja. PrüfAssist unterstützt die digitale Dokumentation der Experteninspektion – von der digitalen Checkliste über Mängel und Fotos bis zum PDF-Prüfprotokoll und dem Kundencenter. Die fachliche Bewertung bleibt bei der befähigten Person.

Ersetzt eine Regalprüfungssoftware die befähigte Person?

Nein. PrüfAssist unterstützt Durchführung und Dokumentation. Die Software ersetzt weder die erforderliche Qualifikation noch die fachliche Entscheidung. Die befähigte Person bleibt für die Prüfung und Bewertung verantwortlich.

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