Fachwissen Regalprüfung
DIN EN 15635 bei Regalprüfungen – was Betreiber und Prüfer wissen sollten
Die DIN EN 15635 behandelt die Anwendung und Wartung ortfester Regalsysteme aus Stahl und enthält wichtige Vorgaben für Inspektionen, den Umgang mit Schäden und die sichere Nutzung. In Deutschland muss die Norm im Zusammenspiel mit den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung betrachtet werden.
Fachlich geprüfter Beitrag · 2026
Direkte Antwort
Was regelt die DIN EN 15635?
Die DIN EN 15635 beschreibt Anforderungen an Anwendung und Wartung ortfester Regalsysteme aus Stahl. Sie behandelt unter anderem die sichere Nutzung, regelmäßige Inspektionen, den Umgang mit Beschädigungen, Verantwortlichkeiten im Betrieb und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit. Sie ist keine deutsche Rechtsvorschrift. In Deutschland ist sie im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung und weiteren arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu betrachten.
Prüfpunkte
- korrekter Aufbau entsprechend Montagevorgaben
- Schäden an Konstruktionsteilen
- Schäden durch Stoßeinwirkung
- Schäden durch Überlastung
- Lotrechtigkeit der Regalstützen
- Risse in Schweißnähten oder Grundmaterial
- Zustand von Sicherungen
- Aushebesicherungen
- Sicherung gegen Verschieben
- Anfahrschutz
- Zustand des Gebäudebodens
- Lage der Lasten
- Position der Ladeeinheiten
- Belastungs- und Informationshinweise
- mögliche Überlastung
- Stabilität der Ladeeinheiten
Regalart & Aufbau
- Palettenregale
- Fachbodenregalsysteme
- Kragarmregalsysteme
01Ist die DIN EN 15635 gesetzlich vorgeschrieben?
Die DIN EN 15635 ist eine technische Norm und keine staatliche Rechtsvorschrift. Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung von Arbeitsmitteln ergibt sich in Deutschland insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Technische Normen können jedoch den Stand der Technik konkretisieren und für die praktische Umsetzung von Bedeutung sein. Die DIN EN 15635 beschreibt den technischen Rahmen für Inspektionen und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl. Die gesetzliche Prüfpflicht ergibt sich in Deutschland aus der Betriebssicherheitsverordnung.
Wichtig: DIN EN 15635 beschreibt den technischen Rahmen – die gesetzliche Prüfpflicht ergibt sich in Deutschland aus der Betriebssicherheitsverordnung.
Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Gefährdungsbeurteilung, BetrSichV, technischen Regeln, Herstellerangaben und einschlägigen Normen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
02Für welche Regalsysteme gilt DIN EN 15635?
Die Norm betrifft ortsfeste Regalsysteme aus Stahl. Nicht jede Lager- oder Schrankanlage fällt vollständig unter diese Norm.
Typische Beispiele für Regalsysteme, die dem Anwendungsbereich entsprechen können:
- Palettenregale
- Fachbodenregalsysteme
- Kragarmregalsysteme
Der konkrete Anwendungsbereich muss für die jeweilige Regalanlage geprüft werden. Herstellerangaben und die spezifische Ausführung der Anlage sind dabei maßgeblich. Für das häufigste Regalsystem siehe Palettenregal Prüfung.
03Was ist die Experteninspektion nach DIN EN 15635?
Die Norm unterscheidet eine Experteninspektion von kürzer getakteten Inspektionen bzw. Sichtkontrollen.
Nach der fachlichen Einordnung der DGUV wird die Experteninspektion in Deutschland der regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person gemäß § 14 Abs. 2 BetrSichV zugeordnet. Die Experteninspektion erfolgt nach DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate.
Hinweis: Die Betriebssicherheitsverordnung selbst schreibt für Regale nicht pauschal eine starre jährliche Prüffrist vor. Die betrieblichen Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Die 12-Monats-Frist ergibt sich hier aus der Norm DIN EN 15635 bzw. der DGUV-Einordnung, nicht aus einer starren gesetzlichen Vorgabe für alle Regale. Mehr zur praktischen Durchführung: Experteninspektion von Regalen.
04Was ist die regelmäßige Sichtkontrolle von Regalen?
Neben der Experteninspektion sieht DIN EN 15635 kürzere Kontrollintervalle vor. Die DGUV beschreibt wöchentliche Sichtkontrollen oder andere Intervalle, die auf Grundlage einer Risikoanalyse durch den Lagerverantwortlichen festgelegt werden.
Der Charakter dieser Kontrollen ist risikobasiert. Nicht jedes Regal muss zwingend nach einem starren Rhythmus geprüft werden. Die konkreten Intervalle richten sich nach Nutzung, Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Gegebenheiten.
Sichtkontrollen dienen dem frühzeitigen Erkennen von Auffälligkeiten im laufenden Betrieb. Sie ersetzen nicht die Experteninspektion.
05Experteninspektion und Sichtkontrolle im Vergleich
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Norm, Gefährdungsbeurteilung und Prüfauftrag.
| Thema | Experteninspektion | interne Sichtkontrolle |
|---|---|---|
| Zweck | umfassende regelmäßige Prüfung | frühzeitiges Erkennen von Auffälligkeiten |
| Turnus | nach DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate | kürzere Intervalle / risikobasiert |
| Grundlage | DIN EN 15635 + Einordnung BetrSichV | DIN EN 15635 + betriebliche Kontrollen |
| Person | entsprechend qualifizierte / befähigte Person | entsprechend der Prüfaufgabe qualifizierte Person |
| Umfang | umfassender | kann risikoorientiert reduziert sein |
06Was wird bei einer Regalprüfung kontrolliert?
Die folgenden Prüfschwerpunkte dienen als fachliche Orientierung und orientieren sich an den von der DGUV veröffentlichten Hinweisen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit für jedes Regal.
Zu den möglichen Prüfinhalten können gehören:
- korrekter Aufbau entsprechend Montagevorgaben
- Schäden an Konstruktionsteilen
- Schäden durch Stoßeinwirkung
- Schäden durch Überlastung
- Lotrechtigkeit der Regalstützen
- Risse in Schweißnähten oder Grundmaterial
- Zustand von Sicherungen
- Aushebesicherungen
- Sicherung gegen Verschieben
- Anfahrschutz
- Zustand des Gebäudebodens
- Lage der Lasten
- Position der Ladeeinheiten
- Belastungs- und Informationshinweise
- mögliche Überlastung
- Stabilität der Ladeeinheiten
Der Prüfumfang ist immer an das jeweilige Regalsystem, die Herstellerangaben, die Nutzung, die Gefährdungsbeurteilung und den konkreten Prüfauftrag anzupassen.
07Warum Regalschäden besonders wichtig sind
Regale können beispielsweise durch Flurförderzeuge, Lasten oder unsachgemäße Nutzung beschädigt werden. Besonders im unteren Bereich von Regalanlagen ist laut DGUV mit Beschädigungen zu rechnen.
Typische Auffälligkeiten können sein:
- verformte Stützen
- beschädigte Traversen
- fehlende Sicherungselemente
- beschädigter Anfahrschutz
- Auffälligkeiten an Verankerungen
- Belastungsschäden
Eine konkrete Schadensklassifikation oder Grenzwerte werden auf dieser Seite nicht genannt, da diese exakt aus der jeweiligen Quelle abgeleitet werden müssen. Die fachliche Bewertung des Schadens obliegt der prüfenden Person. Vertieft auf der Seite Regalschäden bewerten.
08Wer darf die regelmäßige Regalprüfung durchführen?
Nach der deutschen Einordnung erfolgt die regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person. Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen an solche Personen.
Die TRBS 1203 nennt allgemein als Voraussetzungen unter anderem:
- geeignete Berufsausbildung
- Berufserfahrung
- zeitnahe berufliche Tätigkeit
- erforderliche Fachkenntnisse
- angemessene Weiterbildung
Ein einzelner Kurs macht allein noch nicht automatisch zur befähigten Person. Die konkrete Befähigung hängt vom Gesamtbild aus Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit ab. Ausführlich dazu: Befähigte Person für Regalprüfungen.
09Müssen Regalprüfer ihre Kenntnisse aktuell halten?
Ja. Die DGUV verweist im Zusammenhang mit TRBS 1203 darauf, dass eine angemessene Weiterbildung erforderlich ist, um die zeitnahe berufliche Tätigkeit und die Fachkenntnisse zu erhalten.
Es gibt keine starre Fortbildungsfrist, die für alle Prüfer gleichermaßen gilt. Die Art und der Umfang der Weiterbildung richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit und den Anforderungen der TRBS 1203.
10Wie muss eine Regalprüfung dokumentiert werden?
§ 14 Abs. 7 BetrSichV regelt die Aufzeichnung von Prüfungen. Die Aufzeichnung muss mindestens Auskunft geben über:
- Art der Prüfung
- Prüfumfang
- Ergebnis der Prüfung
- Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person
Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten sieht § 14 Abs. 7 BetrSichV eine elektronische Signatur vor.
Hinweis: Ob eine konkrete Software-Lösung die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen für den jeweiligen Anwendungsfall erfüllt, muss im Einzelfall geprüft werden.
PrüfAssist unterstützt die strukturierte digitale Dokumentation von Regalprüfungen. Mehr dazu auf der Seite zum Regalprüfungsprotokoll.
11Wie lange müssen Prüfaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV sind Prüfaufzeichnungen grundsätzlich mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Dies ist die gesetzliche Mindestanforderung.
Die DGUV weist darauf hin, dass bei Reparaturen eine längere Aufbewahrung über die Lebensdauer des Regals zweckmäßig sein kann. Dies ist eine praktische Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.
Es ist wichtig, zwischen der gesetzlichen Mindestanforderung und der praktischen Empfehlung zu unterscheiden.
12Was ist die DGUV Information 208-043?
Die DGUV Information 208-043 trägt den Titel „Sicherheit von Regalen". Sie bereitet Anforderungen aus DIN EN 15635 für die betriebliche Praxis auf.
Die DGUV Information 208-043 behandelt unter anderem:
- Regalprüfung
- Prüfumfang
- Anforderungen an die befähigte Person
- Dokumentation
- Umgang mit Schäden
- Maßnahmen
- Instandsetzung
Sie ist eine wichtige Praxishilfe. Eine DGUV Information ist jedoch keine Rechtsnorm und kein Gesetz.
13Und was ist DGUV Information 208-061?
Die DGUV Information 208-061 trägt den Titel „Lagereinrichtungen und Ladungsträger". Sie behandelt ein breiteres Themenspektrum rund um Lagereinrichtungen und Ladungsträger.
Für die vertiefte Thematik Regalprüfung und DIN EN 15635 ist die DGUV Information 208-043 die spezifischere zentrale Quelle. Beide Dokumente sollten nicht verwechselt werden.
14DIN-EN-15635-Regalprüfungen digital dokumentieren
PrüfAssist unterstützt Regalprüfer dabei, ihren Prüfprozess digital zu dokumentieren. Der Workflow umfasst:
Regalanlage → digitale Checkliste → Prüfergebnis → Mangel → Foto → Bewertung → Maßnahme → Prüfprotokoll → Kundencenter
Die Software unterstützt den Prüfprozess – die fachliche Bewertung bleibt beim Prüfer.
PrüfAssist ersetzt weder die befähigte Person noch die fachliche Entscheidung. Mehr zur digitalen Checkliste für Regalprüfungen und zur Software für digitale Regalprüfungen.
15Rechtlicher und technischer Rahmen der Regalprüfung
Die folgende Übersicht zeigt, wie die verschiedenen Dokumente und Ebenen zusammenwirken. Die Dokumente haben unterschiedliche Funktionen und Rechtsstellungen.
Staatliche Rechtsvorschrift
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSSichV) – § 14 regelt Prüfungen von Arbeitsmitteln
Technische Regel für Betriebssicherheit
TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
Technische Norm
DIN EN 15635 – Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
DGUV-Praxishilfe
DGUV Information 208-043 – Sicherheit von Regalen
Betriebliche Umsetzung
Regalprüfung im Betrieb → digitale Dokumentation mit PrüfAssist
Eine DIN-Norm ist kein Gesetz. Eine DGUV-Information ist keine Rechtsnorm. Die Betriebssicherheitsverordnung ist die staatliche Rechtsgrundlage.
Regalprüfung digital dokumentieren
Prüfpunkte, Mängel, Fotos und Maßnahmen strukturiert erfassen. PrüfAssist erstellt daraus das digitale Prüfprotokoll – die fachliche Bewertung bleibt beim Prüfer.
Häufige Fragen
FAQ
Was ist DIN EN 15635?
DIN EN 15635 ist eine technische Norm mit dem Titel „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen". Sie behandelt unter anderem die sichere Nutzung, regelmäßige Inspektionen, den Umgang mit Beschädigungen und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit. Sie ist keine deutsche Rechtsvorschrift.
Ist DIN EN 15635 gesetzlich vorgeschrieben?
Die DIN EN 15635 selbst ist eine technische Norm und kein Gesetz. Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung von Arbeitsmitteln ergibt sich in Deutschland aus der Betriebssicherheitsverordnung. Technische Normen können jedoch den Stand der Technik konkretisieren und für die praktische Umsetzung von Bedeutung sein.
Welche Regale fallen unter DIN EN 15635?
Die Norm betrifft ortsfeste Regalsysteme aus Stahl. Dazu können beispielsweise Palettenregale, Fachbodenregalsysteme oder Kragarmregalsysteme gehören, sofern sie dem Anwendungsbereich der Norm entsprechen. Der konkrete Anwendungsbereich muss für die jeweilige Anlage geprüft werden.
Wie oft müssen Regale nach DIN EN 15635 geprüft werden?
Nach DIN EN 15635 erfolgt die Experteninspektion mindestens alle 12 Monate. Die DGUV ordnet diese Experteninspektion der regelmäßigen Prüfung nach § 14 Abs. 2 BetrSichV zu. Die Betriebssicherheitsverordnung selbst schreibt keine starre jährliche Prüffrist vor. Die betrieblichen Prüffristen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Ist eine jährliche Regalprüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt für Regale nicht pauschal eine starre jährliche Prüffrist vor. Die Prüffristen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Die 12-Monats-Frist für die Experteninspektion ergibt sich aus der DIN EN 15635 bzw. der DGUV-Einordnung, nicht aus einer starren gesetzlichen Vorgabe.
Was ist eine Experteninspektion?
Die Experteninspektion ist die umfassende regelmäßige Prüfung nach DIN EN 15635. Sie wird von einer entsprechend qualifizierten bzw. befähigten Person durchgeführt und erfolgt mindestens alle 12 Monate. Die DGUV ordnet sie der regelmäßigen Prüfung nach § 14 Abs. 2 BetrSichV zu.
Wie oft müssen Sichtkontrollen durchgeführt werden?
DIN EN 15635 sieht neben der Experteninspektion kürzere Kontrollintervalle vor. Die DGUV beschreibt wöchentliche Sichtkontrollen oder andere Intervalle, die auf Grundlage einer Risikoanalyse durch den Lagerverantwortlichen festgelegt werden. Die Intervalle sind risikobasiert, nicht starr.
Wer darf die Experteninspektion durchführen?
Die regelmäßige Prüfung erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person. Die TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen. Dazu gehören unter anderem eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit und die erforderlichen Fachkenntnisse. Ein einzelner Kurs allein reicht nicht aus.
Was ist eine befähigte Person?
Eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV und TRBS 1203 verfügt über die notwendigen Voraussetzungen wie geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Fachkenntnisse. Die TRBS 1203 konkretisiert diese Anforderungen. Die konkrete Befähigung hängt vom Gesamtbild aus Ausbildung, Erfahrung und aktueller Tätigkeit ab.
Welche Prüfpunkte gehören zur Regalprüfung?
Mögliche Prüfinhalte umfassen Aufbau entsprechend Montagevorgaben, Schäden an Konstruktionsteilen, Stoß- und Überlastungsschäden, Lotrechtigkeit der Stützen, Risse in Schweißnähten, Zustand von Sicherungen, Anfahrschutz, Gebäudeboden, Lage der Lasten und Belastungshinweise. Der Prüfumfang richtet sich nach Regalsystem, Herstellerangaben, Nutzung und Gefährdungsbeurteilung.
Muss eine Regalprüfung dokumentiert werden?
Ja. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss die Aufzeichnung einer Prüfung mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis und Name sowie Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten ist eine elektronische Signatur vorgesehen.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV sind Prüfaufzeichnungen grundsätzlich mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Die DGUV empfiehlt bei Reparaturen eine längere Aufbewahrung über die Lebensdauer des Regals. Dies ist eine praktische Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.
Was ist DGUV Information 208-043?
Die DGUV Information 208-043 trägt den Titel „Sicherheit von Regalen". Sie bereitet Anforderungen aus DIN EN 15635 für die betriebliche Praxis auf und behandelt Regalprüfung, Prüfumfang, befähigte Person, Dokumentation, Schäden, Maßnahmen und Instandsetzung. Sie ist eine Praxishilfe, keine Rechtsnorm.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV 208-043 und 208-061?
Die DGUV Information 208-043 („Sicherheit von Regalen") ist die spezifischere Quelle zur Regalprüfung und DIN EN 15635. Die DGUV Information 208-061 („Lagereinrichtungen und Ladungsträger") behandelt ein breiteres Themenspektrum rund um Lagereinrichtungen. Für die vertiefte Thematik Regalprüfung ist 208-043 die zentrale Quelle.
Ersetzt PrüfAssist die befähigte Person?
Nein. PrüfAssist unterstützt den Prüfprozess und die digitale Dokumentation. Die fachliche Bewertung bleibt bei der prüfenden Person. Die Software ersetzt weder die erforderliche Qualifikation noch die fachliche Entscheidung.
Kann ich eine DIN-EN-15635-Regalprüfung digital dokumentieren?
Ja. PrüfAssist unterstützt die strukturierte digitale Dokumentation von Regalprüfungen – von der digitalen Checkliste über Mängel und Fotos bis zum Prüfprotokoll. Ob die konkreten gesetzlichen Dokumentationsanforderungen erfüllt werden, muss im Einzelfall geprüft werden.
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